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Ihre Suche nach Bäuerliches Erbrecht
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Bäuerliches Erbrechtbis Bauerngelden |
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468
Bäuerliches Erbrecht - Bauerngelden.
(Wien 1855) und "Ferdinand Raimund" (das. 1855), die unter dem Pseudonym Otto Horn erschienen, der Begründer eines Wiener Lokalromans, der seinen eigentümlich prickelnden Reiz nur dadurch erhält
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Diskulpierenbis Dismembration |
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eine Streitfrage, ob der Staat für bäuerliche Besitzungen das Recht der freien Teilbarkeit, das im übrigen allgemein als das richtige Grundprinzip der ländlichen Grundeigentumsordnung anerkannt wird, geben soll oder nicht (Dismembrationsfrage
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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für den schuldigen Teil erklärten Ehegatten, sowie bei der Befriedigung eines anteilberechtigten Abkömmlings aus der Gütergemeinschaftsmasse. Auf dem Gebiete des Erbrechts spricht man von A., außer bei dem Erbverzichte (s. d.), bei
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0030,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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gesunden Volksentwicklung. In Deutschland und Österreich hat die freie Bodenbewegung längere Zeit hindurch teils durch Zerschlagung, teils durch Aufsaugung der bäuerlichen Güter auf den mittlern Bauernstand, der ohnehin schon in frühern Jahrhunderten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0494,
Grundeigentum |
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bestand, und in ein Nutzeigentum der Bauern,
welches ein echtes hofrechtliches, vom Herrn zu
respektierendes Eigentum war.
Die Bande der Grundherrschaft begannen sich
im westl. Deutschland unter dem Einflüsse der
raschen Entfaltung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
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eine neue, "Die Epoche", begonnen, als er 22. (10.) Juli 1864 zu Pawlowsk starb.
Dotālbauern, s. Dotalen.
Dotālen, Dotalbauern, Kirchen- und Pfarrdotalen, in Sachsen ehemals Bezeichnung für Bauern, welche einem Kirchen- oder Pfarrlehn zu
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
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ist eine Entschädigung für die öffentlichen Rechte, die mit gewissen Grundbesitzungen verbunden waren, die Herrenrechte und die persönliche Abhängigkeit der Bauern nicht erfolgt.
In Frankreich hat die Grundentlastung, obwohl das berühmte Dekret vom 4. Aug
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0022,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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Grundeigentums könnte von einer Aufhebung der Institution allenfalls nur dann erwartet werden, wenn zugleich das bestehende Erbrecht für den unbeweglichen Besitz geändert würde. Ein dringendes Bedürfnis ist eine Verbesserung der Rechtsformen, in welchen sich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0028,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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die Gebundenheit des Bodens, d. h. verwandelte nicht nur allen Lehnsbesitz in Allodialeigentum, sondern schuf vor allem das freie bäuerliche Eigentum. Damit entstand außer dem freien Verkaufs- und Bewirtschaftungsrechte die unbeschränkte Freiheit
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Halbgötterbis Halbmond |
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Geschwistern ein gleiches Erbrecht eingeräumt. Das französische und österreichische Recht teilen die Verlassenschaft sehr zweckmäßig in zwei Hälften, in eine auf die Seite des Vaters und in eine auf die Seite der Mutter fallende, wonach die Vollgeburt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Hofer (Ludwig)bis Höferecht |
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durch
staatliche Gesetze bestätigte und geregelte bäuerliche
Erbrecht, wonach der Hof ungeteilt und unter mög-
lichst geringer Schuldenlast auf den sog. Anerben
übergeht, die Miterben durch Abfindungen entsckä-
digt werden. Über die einzelnen Gesetze
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Bauerbachbis Bauernemancipation |
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506
Bauerbach - Bauernemancipation
Haupt, Butteil, Baulebung, Mortuarium, Tote Hand u. s. w.). Die Güter der nicht vollfreien Bauern standen auch nicht im vollen Eigentum derselben, sondern es hatten sich für sie sehr mannigfaltige
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0031,
Agrarfrage (Litteratur) |
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löst in den Grenzen ihres Umfanges die ländliche Arbeiterfrage, indem sie durch Ansetzung von selbständigen Bauern den Bedarf an Lohnarbeit beschränkt und den schroffen Gegensatz zwischen Besitz und Arbeit aufhebt. Geht die Ansiedelung grundbesitzender
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0863,
Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches) |
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, sich ohne Zustimmung des Herrn zu verheiraten, der Leibzins, das Erbrecht des Herrn am ganzen Nachlaß oder doch am Besthaupt, die Zehnt-, Zins-, Gültpflichten der mannigfachsten Art, die Lehnsgelder bei jeder Besitzveränderung in der besitzenden
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0948,
Güterrecht der Ehegatten |
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948
Güterrecht der Ehegatten.
werden; nur der Wille der Frau kann dem Mann auch die Verwaltung ihres übrigen Vermögens, welches Paraphernalgut heißt, übertragen. Ein gegenseitiges Erbrecht findet bloß in Ermangelung aller erbfähigen Verwandten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Höferbis Höferecht |
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, namentlich des bäuerlichen, Grunderbrechts, ein besonderes subsidiäres Anerbenrecht. Ein solches H. besteht in Hannover (Gesetz, betreffend das H. in der Provinz Hannover, vom 2. Juni 1874; Novellen zu diesem Gesetz vom 24. Febr. 1880 und vom 20. Febr
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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759
Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich - Bürgerrecht
(§§. 1749-2164) das Erbrecht. Trotz aller Anfechtungen, die der Entwurf erfahren hat, ist ihm das Zeugnis nicht zu versagen, daß er eine gründliche, ernste, im einzelnen wohlerwogene
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Englisches Riechsalzbis Englisches Schul- und Universitätswesen |
Öffnen |
141
Englisches Riechsalz - Englisches Schul- und Universitätswesen
alterlichen deutschen Rechte, zwischen liegendem Gut (Real Property) und fahrender Habe (Personal Property) gemacht wird, und der sich z. B. in hervorragender Weise im Erbrecht
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0183,
von Vatermagenbis Vatikan |
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man sich für die Klage gegen den Erzeuger des Ausdrucks Paternitätsklage (s.d.). Die V. hat die väterliche (elterliche) Gewalt zur Folge und giebt dem Kinde Familienrechte und Erbrecht. (S. Eltern und Väterliche Gewalt.)
Vatersche Körperchen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Anastigmatlinsenbis Anerbe |
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ist ein durch den Willen der Beteiligten unabänder-
liches, gesetzlich gegebenes (obligatorisches), beson-
deres bäuerliches Erbrecht. Nach modernem Recht
kann das Anerbenrecht auch nur ein fakultatives sein,
d. h. die Ancrbengutseigenschaft für den
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0006,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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- Geschichte 27
Eherecht 179. 194
Ehrenstrafen 187
Eid 188
Eierprodukte 292
Eigennamen 134
Eigennutz 186
Eigentumsrecht 180
Eingeweide 261
- Krankheiten 265
Einhufer 248
Einungen, politische 1
Einwohnerrecht 191
Eisenbahnen, Bau 281
- Verkehr
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0391,
Preußen (Landwirtschaft und Viehzucht) |
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hierdurch drohenden Gefahren sucht die preuß. Gesetzgebung durch Wiedereinführung oder Begünstigung der frühern bäuerlichen Erbrechte zu begeben. (S. Höferecht.) Andern Maßnahmen zur Hebung der Landeskultur, wie der Ordnung des landwirtschaftlichen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Witwatersrandgebirgebis Witwenvögel |
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) heißt die Ehefrau nach dem Tode des Ehemanns, solange sie nicht wieder
geheiratet hat. Ihr verbleibt der Name und Stand des verstorbenen Ehemanns. Wegen der nach dem Tode des Ehemanns geborenen Kinder s.
Nachgeborene . Wegen des Erbrechts der W
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0029,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
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von Kapitalabfindungen treten würden, da jene nur zeitlich begrenzte Leistungen enthalten und keine ewigen Lasten dem Betriebe aufbürden. (S. Anerbe.)
Da das bestehende Erbrecht nur eine Verschuldungsursache unter mehrern ist, so bedarf es, um den Übeln
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Dismembratorbis Dispens |
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die Bewegung in der Veräußerung, Vererbung, Teilung, Verschuldung bäuerlicher Güter aufmerksam verfolgen, eine genaue Statistik darüber haben. Ein wichtiges Gegenmittel sind auch Flurregelungen (s. d.). Unbedenklich an sich und unzweifelhaft geeignet
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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. Güter vom 20. Mai 1858; Gesetz über die Vererbung der Ritter- etc. Güter vom 20. Mai 1858; Gesetz, den bäuerlichen Grundbesitz betreffend, vom 28. März 1874) und in Schaumburg-Lippe (Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Bauernhöfe, vom 11
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
Öffnen |
namentlich Frauen lehnsunfähig waren und nur ausnahmsweise sogen. Weiberlehen ("Kunkellehen", im Gegensatz zu "Helmlehen") vorkamen. Aus demselben Grund erschienen Bauern als lehnsunfähig und ebendarum die zahlreichen bäuerlichen Leihen (sogen. Feudaster
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0077,
Ausgrabungen, archäologische (griechische Inseln, Italien) |
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1884 in Kreta eine lange, außerordentlich wichtige archaische Inschrift von Fabricius entdeckt; sie enthält ein eingehendes Erbrecht und Heiratsrecht von Gortyn und hat schon eine reiche Litteratur hervorgerufen. Zahlreiche andre alte Inschriften
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Brautkronebis Bravieren |
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, Glassteinen und Flittern angefertigt ist. Bei den Finnen sind Papierkronen mit Goldblech, bei den Wenden in der Lausitz die sogen. Borta, bei den Altenburger Bauern der ihr ähnliche Hormt (s. d.) üblich. Die griechische Braut in Athen trägt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0511,
Dänemark (Geschichte: neuere Zeit) |
Öffnen |
die Gegensätze von Katholiken und Protestanten, von Adel und Geistlichkeit, Städten und Bauern hineingezogen wurden; doch endigte diese Grafenfehde, in welcher die schon im 14. und 15. Jahrh. schwer geschädigte Freiheit und Kraft des Bauernstandes vollends zu
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Eruwbis Erwin von Steinbach |
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oder ein Recht am Vermögen eines Verstorbenen, Erbrecht etc., e. Im allgemeinen unterscheidet man zwischen originärem oder ursprünglichem (acquisitio originaria) und derivativem oder abgeleitetem (acquisitio derivativa) Erwerb. Der erstere ist unabhängig
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Hoffbis Hoffinger |
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in den meisten neuern Gesetzen nicht mehr ausschließlich auf den bäuerlichen Grundbesitz beschränkt und das H. nur ein indirektes Intestaterbrecht. Vgl. v. Miaskowski, Das Erbrecht und die Grundeigentumsverteilung im Deutschen Reich (Leipz. 1882-84, 2
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Interim aliquid fitbis Inter jocos et seria |
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einbrachte, Ansprüche auf Entschädigung für die auf die Wirtschaft verwandte Zeit und Mühe (Zusicherung einer Leibzucht, einer Abfindung für seine Kinder und selbst eines bedingten Erbrechts an dem Gut), wie er während der Mahljahre auch verpflichtet
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Kollarbis Kollegialsystem |
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Haushalts oder Berufsgeschäfts Gegebene zu "konferieren". Vgl. Preußisches Landrecht, II, 2, § 287 ff., 303 ff.; Fein, Das Recht der K. (Heidelb. 1842); Leist, Drei erbrechtliche Lehren (Erlang. 1875).
Kollationieren (lat.), vergleichen, die Richtigkeit
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0989,
Kommunismus (religiöser K. in Frankreich; Cabet, Owen) |
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. Während desselben sollte noch das Privateigentum bestehen bleiben, aber der kommunistische Staat durch folgende Maßregeln angebahnt werden: 1) Abschaffung des Intestaterbrechts der Seitenverwandten und des testamentarischen Erbrechts sowie der Schenkungen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Lehnwarebis Lehramtsprüfungen |
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allodialer Natur; doch wird nicht selten verabredet, daß dieselbe als sogen. Lehnsstamm (constitutum feudale) auf dem Guthaften und in Ansehung der erbrechtlichen Verhältnisse nach Lehnrecht behandelt werden soll.
Eine Beendigung des Lehnsverhältnisses
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0969,
Ludwig (Frankreich: L. XIV.) |
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eine herrschende Stellung im Deutschen Reich, England und die Niederlande buhlten um seine Allianz; seine im Pyrenäischen Frieden verabredete Vermählung (1660) mit der spanischen Infantin Maria Theresia, deren Verzicht auf ihr Erbrecht L. von vornherein
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0977,
Ludwig (Österreich, Pfalz, Portugal, Preußen) |
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. starb 24. Nov. 1434 bei Cosenza. Sein Erbrecht ging auf seinen Bruder, Herzog René von Lothringen, über.
[Österreich.] 46) L. Joseph Anton, Erzherzog von Österreich, jüngster Bruder des Kaisers Franz I., geb. 13. Dez. 1784 zu Florenz, widmete sich
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0708,
Mohammedanische Religion |
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das Erbrecht reich ausgebildet; nur Hypotheken- und Verjährungsrecht sind unbekannte Dinge. Bäder, Brunnen, Brücken, Mausoleen, Spitäler, Speiseanstalten für die Armen, Hospitäler, Irrenhäuser, Schulen, Bibliotheken, selbst Festungswerke werden
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Transleithanienbis Transmontan |
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.), jenseit des Mondes.
Transmarin (neulat.), überseeisch.
Transmigration (lat.), Übersiedelung.
Transmission (lat.), Übersendung; im Erbrecht die Übertragung einer angefallenen, aber von dem Erben noch nicht angetretenen Erbschaft auf die Erben
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Ubedabis Überfracht |
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. 1865); "Erbrechtliche Kompetenzfragen" (das. 1868); "Zur Geschichte der benannten Realkontrakte auf Rückgabe derselben Spezies" (Marb. 1870); "Über die Usucapio pro mancipato" (das. 1870); "Grundriß zu Vorlesungen über die Geschichte des römischen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Zittergrasbis Zivilgesetzbuch |
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Reisebriefen heißt, seitens der Indianer durch Hineintreiben von Pferden in den See unschädlich gemacht und erst dann gefangen werde, hat sich als eine Fabel herausgestellt. Pseudoelektrische Organe nannte man früher die im Bau den elektrischen sehr
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Tschackertbis Tschautsch |
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805
Tschackert - Tschautsch
land Anwendung im Familien- und Erbrecht. Doch spielte er auch bei gemeinnützigen Verwaltungen eine Rolle, so seit Mitte des 17. Jahrh, im Wegewesen, in welchem Körper von Vertrauensmännern, die I'ul upiks ti'U8t3
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0691,
Ostindien (Kastenwesen) |
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Töpfe verfertigen. Innerhalb der Fischerkaste gibt es eine Unterkaste, welche die Maschen von rechts nach links, und eine andre, welche sie von links nach rechts arbeitet. Aus der Sanskritlitteratur, aus dem Erbrecht und aus den alten Inschriften läßt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Agrarierbis Agricola (Joh. Friedr.) |
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Differentialzölle (s. d.); Ausgabe von Reichspapiergeld unter Beseitigung der Bankvorrechte; Umgestaltung der Aktiengesetzgebung, der Gewerbeordnung, des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz; Beschränkungen des Erbrechts und der Verschuldungsform des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
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die Tendenz gehabt, die Zersplitterung des Grundbesitzes im Wege der Erbteilung zu verhüten und den ungeteilten bäuerlichen Grundbesitz in die Hände eines vor den übrigen begünstigten Erben, des A., gelangen zu lassen. Diesem Zwecke wird auf verschiedenen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0227,
Böhmen (Geschichte) |
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die Widerspenstigen auf das empfindlichste, vernichtete auf dem sog. Blutigen Landtage von 1547 die Privilegien der Stände, besonders der autonomen Städte, und setzte wieder die Anerkennung der Erbrechte seines Hauses durch. Ihm folgte 1564 sein Sohn Maximilian
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0281,
von Bondbis Bondengüter |
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Melonenbäume und die Baumwollstaude, wild wachsend, im Innern. Die
Bodenverhältnisse und die Nähe der Häfen von Pangani (s. d.) und Tanga (s. d.) begünstigen
ausgedehnten Plantagenbau. Im Nov. 1891 wurde der Bau einer Eisenbahn von Tanga durch B
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Gesetzliches Pfandrechtbis Gesicht (Antlitz) |
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Viertel, so-
fern aber aus den sechs Linien ein Erbe nicht vorhan-
den ist, zum Erben auf die ganze Erbschaft. - Der
Deutsche Entwurf §. 1971 legt dem Ehegatten ein
Erbrecht bei, neben Abkömmlingen auf ein Viertel,
neben Verwandten der zweiten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0495,
Grundeigentum |
Öffnen |
Bantiers schon seit dem 13. Jahrh, große Land-
strecken an sich zu bringen und verwandelten die!
grundhörigen Bauern in Halbpächter, wie sie noch
heute in vielen Teilen Italiens vorherrschen (s.Halb- ,
scheidwirtschaft). Der Verkauf von Staats
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Grundeisbis Grundgesetz (staatsrechtlich) |
Öffnen |
die Übermacht des
mobilen Kapitals zu wahren vermögen. (S. Agrar-
gesetzgebung, Allmende, Anerbe, Bauer, Bauerngut,
Bauernstand, Dismembration, Domänen, Dorf-
systcm, Feldgemeinschaft, Gemeinheitstcilung, Gü-
terschlächterei, Höferecht, Hoffystem
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0005,
von Helena (die Heilige)bis Helfer (kirchlich) |
Öffnen |
. Mit ihren beiden Söhnen, dem Grafen von Paris und dem Herzog von Chartres, deren Erziehung sie sich sehr angelegen sein ließ, erschien sie nach dem Sturz Ludwig Philipps 24. Febr. 1848 in der Nationalversammlung, um das Erbrecht des ältern zu
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Schwaden (Grasart)bis Schwalbe |
Öffnen |
sonstige Familienrcchte noch ein gesetzliches Erbrecht.
Das Österr. Bürgert. Gesetzb.'Z. 05, 00 dehnt das
Ehehindernis der S. so weit aus, daß der Ehegatte
diejenigen nicht heiraten darf, welche sein Ehegatte
nicht heiraten dürfte, also selbst nicht
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0833,
von Seitenpolmaschinebis Sejanus |
Öffnen |
Nervenfäserchen tritt und die nach ausien ein feines
Haar tragen. Dieser Bau spricht dafür, daß man es
bei den Seitenorganen mit besondern Sinnesorga-
nen zu thun haben, über deren Funktion man sick
freilich keine richtige Vorstellung machen kann.
(S
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Statuenbronzebis Statz |
Öffnen |
, von Balzico u. a.). In der neuern Zeit haben zahlreiche Städte dem König Victor Emanuel I. von Italien und seinen Heerführern Reiterstandbilder gesetzt. Das bedeutendste ist das Nationalmonument zu Rom vom Grafen Sacconi (im Bau begriffen).
Alle
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Thüringer Bausbäckchenbis Thüringer Wald |
Öffnen |
Kaiser Heinrich VII. Friedrichs Erbrecht aus T. und Meißen feierlich an. Doch hatte Friedrich noch 1310-12 mit der Widersetzlichkeit der Städte Erfurt (das nur unter der Schutzherrschaft der Landgrafen stand, während Erbherr der Stadt der Erzbischof
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Hauslaubbis Hausmannit |
Öffnen |
Erbrechts im Kreise der Einzelfamilie, wenn die H., wie es zumeist der Fall ist, aus mehrern derselben besteht. Das Stammgut darf auch nicht bei der Verheiratung der weiblichen Mitglieder in eine andere H. angegriffen werden; die Aussteuer besteht nur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0149,
von Utrechter Sammetbis Utzschneider |
Öffnen |
erhalten. Preußen überließ seine Erbrechte auf das Fürstentum Oranien an Frankreich, wogegen es das vormals span. Obergeldern erhielt, und erlangte die Anerkennung seines neuen Königstitels. Der Herzog von Savoyen bekam die Insel Sicilien mit dem
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